Der EU-Rat hat eine weitreichende Änderung im Zollrecht beschlossen. Im Mittelpunkt stehen Kleinsendungen aus dem Onlinehandel, die aus Nicht-EU-Ländern in die Europäische Union eingeführt werden. Was auf den ersten Blick nach einer kleinen Anpassung klingt, bedeutet in der Praxis eine strukturelle Veränderung für Händler, Logistikdienstleister und Verbraucher.
Die zentrale Neuerung lässt sich klar zusammenfassen:
Die Maßnahme ist Teil einer umfassenden Reform der EU-Zollunion und reagiert auf das stark gestiegene Volumen an Onlinebestellungen aus Drittstaaten.
Derzeit gilt eine klare Regelung: Waren mit einem Wert unter 150 Euro können grundsätzlich zollfrei in die EU eingeführt werden. Die Einfuhrumsatzsteuer fällt zwar bereits heute an, klassische Zollabgaben jedoch nicht.
Diese Freigrenze stammt aus einer Zeit, in der Kleinsendungen aus Drittstaaten vergleichsweise selten waren. Mit dem Wachstum globaler Onlineplattformen hat sich die Realität jedoch grundlegend verändert. Die bestehenden Regelungen spiegeln die heutigen Warenströme nicht mehr wider.
Mit Inkrafttreten der neuen Regelung wird die Zollfreigrenze vollständig abgeschafft. Auch Sendungen unter 150 Euro unterliegen künftig einer Zollabgabe.
In der Übergangsphase gilt:
Entscheidend ist also nicht der Gesamtwert der Sendung, sondern wie viele unterschiedliche Warenarten enthalten sind.
Ein Paket enthält:
Da es sich um unterschiedliche Zolltarifpositionen handelt, werden zwei Warenkategorien angesetzt.
→ 2 × 3 Euro = 6 Euro Zoll
Damit gewinnt die korrekte Tarifierung nochmals an Bedeutung, selbst bei geringwertigen Sendungen.
Die Pauschallösung ist ausdrücklich als Übergangsregelung gedacht. Mit Einführung einer zentralen EU-Zolldatenplattform soll das System weiter vereinheitlicht und digitalisiert werden.
Geplant ist:
Langfristig wird damit eine vollständige Gleichbehandlung aller Importwaren angestrebt – unabhängig davon, ob es sich um eine Großsendung oder ein einzelnes Onlinepaket handelt.
Auslöser der Reform ist der massive Anstieg des Onlinehandels. Die Zahlen verdeutlichen die Dimension:
Diese Entwicklung bringt mehrere Herausforderungen mit sich.
EU-Händler zahlen auf ihre Importe reguläre Zölle. Drittlandanbieter konnten Kleinsendungen bislang häufig zollfrei liefern. Das führte zu strukturellen Wettbewerbsvorteilen.
In der Praxis wurden Sendungen teilweise künstlich aufgeteilt oder mit unzutreffenden Warenwerten deklariert, um unter der Freigrenze zu bleiben.
Die stark gestiegenen Sendungsmengen treffen auf unterschiedliche nationale IT-Systeme und fragmentierte Prozesse. Die administrative Belastung ist entsprechend hoch.
Die neuen Regelungen sollen hier für mehr Fairness, Transparenz und eine stärkere Digitalisierung sorgen.
Für Unternehmen in Industrie, Handel und Logistik ergeben sich mehrere Konsequenzen.
Zunächst sorgen die Änderungen für fairere Wettbewerbsbedingungen, da strukturelle Vorteile für Drittlandanbieter reduziert werden. Gleichzeitig steigen jedoch die Anforderungen an Datenqualität und Prozesssicherheit.
Die korrekte Einreihung von Waren wird wichtiger, da die Anzahl der Zolltarifpositionen innerhalb eines Pakets direkte finanzielle Auswirkungen hat. Fehlerhafte oder ungenaue Tarifierung kann künftig schneller zu Mehrkosten oder Nachfragen führen.
Marktplätze, Fulfillment-Dienstleister und Importeure müssen sich darauf einstellen,
Gerade bei Direktversandmodellen im B2C-Bereich wird die saubere Abbildung von Stammdaten und Tarifierung zu einem zentralen Erfolgsfaktor.
Auch Privatpersonen werden die Änderungen spüren. Bestellungen aus Drittstaaten können künftig etwas teurer werden. Zudem beeinflusst die Anzahl unterschiedlicher Artikel in einem Paket die Höhe der Zollabgabe.
Sammelbestellungen mit vielen verschiedenen Warengruppen könnten dadurch weniger attraktiv werden. Da es sich zunächst um pauschale Beträge handelt, bleibt die Mehrbelastung im Einzelfall jedoch häufig überschaubar.
Bis 30. Juni 2026
Die Zollbefreiung für Sendungen unter 150 Euro bleibt bestehen.
Ab 1. Juli 2026
Abschaffung der Freigrenze.
Einführung des Pauschalzolls von 3 Euro pro Warenkategorie.
2026 bis 2028
Übergangsphase mit Pauschallösung.
Vorbereitung der EU-Zolldatenplattform.
Ab voraussichtlich 2028
Umstellung auf reguläre Zollsätze für alle Importwaren.
Die neuen Regeln für kleine Pakete sind kein isoliertes Projekt, sondern Teil einer strukturellen Modernisierung der EU-Zollunion. Ziel ist ein einheitlicheres, digital gestütztes und zukunftsfähiges Zollsystem.
Für Unternehmen bedeutet das vor allem eines: Die Qualität von Stammdaten, die korrekte Tarifierung und transparente Prozesse gewinnen weiter an Bedeutung. Wer Zollprozesse frühzeitig automatisiert und sauber in SAP® integriert, schafft die Grundlage für rechtssichere und effiziente Abläufe – auch bei weiter steigenden Sendungsmengen.
Fazit
Die Abschaffung der Zollfreigrenze für Kleinsendungen markiert einen Wendepunkt im europäischen Onlinehandel. Unternehmen sollten die Übergangsphase nutzen, um Prozesse, Stammdaten und Tarifierung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Eine integrierte, digital unterstützte Zolllösung sorgt dabei für Transparenz, reduziert manuellen Aufwand und stellt Compliance auch bei wachsenden Volumina sicher.