Die durch die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Covid-19-Virus gebeutelte Wirtschaft erfährt nun zusätzliche Erleichterungen vom BMF. Solange Unternehmen auf Teleworking angewiesen sind, verzichtet der österreichische Zoll vorerst auf gewisse Prüftätigkeiten. Aber es ist Vorsicht geboten, denn nicht alle Kontrollen sind davon betroffen.
Wegen Ressourcenknappheits wurde verlautbart, dass Außenprüfungshandlungen, Nachschauen und Erhebungen während Zeiten der Ausgangsbeschränkungen zu unterlassen sind. Amtshandlungen, die bereits begonnen wurden, werden ausgesetzt oder unterbrochen und werden nach Ende der Krise wieder aufgenommen.
Eine Glaubhaftmachung, sprich ein Ersuchen auf Nichtdurchführung bzw. Aussetzung oder Unterbrechung oben genannter Handlungen, ist in diesem Fall nicht notwendig, da gegenwärtig klar sein sollte, dass Betriebe und ihre Mitarbeiter im Home Office nur eingeschränkte Möglichkeiten haben ihrer Mitwirkungspflicht nachzukommen.